Alles zum Thema Passantrag
Voraussetzung für die Ausstellung eines Spielerpasses ist die Mitgliedschaft im Verein.
Der Passantrag muss vom Verein gestellt werden. Hierzu wird ein schriftlicher Passantrag benötigt. Doch Achtung: es gibt zwei Formulare:
für Jugendliche
für Erwachsene
Hat oder hatte der/die Spieler/in schon irgendwann mal einen Spielerpass – egal wo – dann muss er/sie sich bei diesem Verein abmelden.
Dies kann auch mit dem Passantrag erfolgen. Dazu wird aber
– entweder ein Nachweis über die Abmeldung, z.B. Einlieferungsschein eines Einschreibens oder eine Bestätigung des Vereins über die Abmeldung
– oder diese Einverständniserklärung, dass die Abmeldung vom Verein übernommen werden soll
benötigt. In beiden Fällen hat der abgebende Verein jedoch 14 Tage Zeit die Abmeldung durchzuführen, deshalb ist die direkte Abmeldung der bessere Weg !
Für einen Vereinswechsel verlangt der BFV 26,84 € bei Jugendlichen bzw. 52,65 € bei Erwachsenen (Stand 2021)
Für einen Vereinswechsel gibt es sog. Wechselperioden. Diese sind
- bei Erwachsenen
nach Saisonende (Abmeldung bis 30.6. und Antragseingang bis 31.8.) und
während der Winterpause (Abmeldung zwischen 1.7. und 31.12. und Antrageingang bis 31.1.) - bei Jugendlichen
in der Sommerpause (Abmeldung zwischen 1.6. und 15.7. und Antragseingang bis 30.9.)
hier gibt es keine zweite Wechselperiode im Winter
Außerhalb der Wechselperioden oder bei Nichtzutimmung des abgebenden Vereins kann es zu Spielsperren kommen
Darüberhinaus gibt es – wie immer – Sonderfälle, wie z.B.
- Gastspielrecht
- Zweitspielrecht
- Pässe für Ausländer
- etc.