Corona Regelungen ab 17.02.2022

  Corona Regelungen ab 17.02.2022

 

  • Für den Sport gilt künftig 3G (geimpft oder genesen oder getestet). Für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen gilt künftig 2G (geimpft oder genesen), die FFP2-Maskenpflicht für Zuschauer bleibt weiterhin bestehen. In Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP2), die bei der Sportausübung abgenommen werden darf.
    • Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, entfallen alle Regelungen. Damit ist Sport für Schüler*innen ohne zusätzlichen Test möglich.
Wir müssen als Verein dafür Sorge tragen, dass die Regelungen konsequent eingehalten werden. Wir wurden darauf hingewiesen, dass die Kontrollen für die Einhaltung durch die Polizei und die Ordnungsämter verstärkt werden und auch in Vereinen erfolgen. Die Nichtachtung der Regelungen wird für den einzelnen Teilnehmer mit einem Bußgeld von 250€ geahndet, der Verein wird mit 5.000€ bestraft, im Wiederholungsfall kann dann auch der Betrieb vollständig eingestellt werden. Das wollen wir alle nicht.
 
Die Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind deshalb von uns angehalten, konsequent die Nachweise vor jeder Stunde zu kontrollieren und die Teilnahme zu untersagen, wenn die Nachweise nicht vorliegen. Wir bitten hier um Euer Verständnis. Diese Maßnahmen wurden nicht von uns gemacht, wir sind aber verpflichtet, für die Einhaltung zu sorgen.